Baden-Württemberg entscheidet sich gegen die Grundschrift

Der Bildungsplan 2016 in Baden-Württemberg sieht weiterhin das Erlernen einer verbundenen Schrift für die Klassenstufe 1/2 vor.

3.1.1.2 Texte verfassen - Handschrift entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln - ausgehend von einer gedruckten Ausgangsschrift und einer verbundenen Schrift - eine individuelle Handschrift. Sie schreiben Buchstaben zunehmend formstabil und lesbar. Sie erproben unterschiedliche Schriftträger, Schreibwerkzeuge und Gestaltungsformen. “ (zitiert nach http://www.bildungspläne-bw.de/,Lde/Startseite/BP2016BW_ALLG/BP2016BW_ALLG_GS_D_IK_1- 2_01_02) (link zum baden-württembergischen Bildungsplan 2016)

Am Erprobungsversuch der Grundschrift in Baden-Württemberg nahmen 17 Schulen teil. Der Erprobungsversuch lief insgesamt über 5 Schuljahre. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse des Erprobungsversuches fand nicht statt, es gibt aber eine Ergebniszusammenfassung im Rahmen einer kleinen parlamentarischen Anfrage des MdL Andreas Glück (FDP/DVP) vom 10.05.2017 (vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2049_D.pdf) (link zur Kleinen Anfrage zum Thema "Auswertung bei der Erprobung der Grundschrift").

Auch der Landesschulbeirat von Baden-Württemberg spricht sich am 10.11.2016 einstimmig für eine Beibehaltung der bisher genutzten Lateinischen Ausgangsschrift und Vereinfachten Ausgangsschrift aus und favorisiert dabei die Lateinische Ausgangsschrift. (vgl. http://www.lsb-bw.de/pages/aktuell.php) (link zur Stellungnahme des Landesschulbeirates)



© 2018 Götz Taubert, D-87700 Memmingen. Jede Art der Vervielfältigung, der Wiedergabe in Medien oder öffentlichen Lesungen, auszugsweise oder im Ganzen nur mit Genehmigung des Autors. Alle Rechte vorbehalten!