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Bayern und Baden-Württemberg lassen die Grundschrift nach Erprobungsphasen nicht zu. Siehe unter "Ausblick/Empfehlungen"

Vorwort

Mit der vom Grundschulverband e.V. betriebenen starken Bewerbung der Grundschrift und deren zunehmend einsetzenden Vermarktung (vgl. Bartnitzky et al. 2011 sowie Grundschule aktuell SPEZIAL, 2013) droht Grundschülern in Deutschland eine überhastete Einführung und Übernahme einer aus meiner Perspektive unzureichend theoretisch konzeptualisierten und wissenschaftlich kaum abgesicherten Schriftvariante, mit der das Erlernen des verbundenen Schreibens möglicherweise nachhaltig verändert wird. Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Darstellungen besonders kritischer Aspekte, die im Rahmen von Konzeptualisierungen und Begründungsversuchen zum Grundschriftkonzept angeführt werden. Die Darstellungen sollen Eltern, Lehrkräfte und Bildungsverantwortliche in die Lage versetzen, sich einen inhaltlich vertiefenden Überblick über den Themenbereich Grundschrift zu verschaffen.

Für Leser, die sich nur einen schnellen Überblick über die zentralen Aussagen und Befunde verschaffen wollen, gibt es eine Zusammenfassung der Inhalte des Kapitels 'Wissenschaftlich Zweifelhaftes'.

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Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Vereinfachten Ausgangsschrift, die die an sie gestellten Erwartungen nicht annähernd erfüllen konnte, erscheint es meines Erachtens höchst gerechtfertigt, auch dem Grundschriftkonzept mit gesteigertem Misstrauen zu begegnen. Die Vereinfachte Ausgangsschrift wurde seinerzeit vom damaligen »Arbeitskreis Grundschule« aufgegriffen, weiterentwickelt und als Schulausgangsschrift etabliert (vgl. Sammarro 2002: 6, Quenzel/Mai 2000: 291, Baurmann 2001: 208). Die Nachfolgeorganisation des »Arbeitskreis Grundschule« firmiert mittlerweile unter der Bezeichnung »Grundschulverband e.V.« und setzt sich als privater Verein aktuell unter inhaltlich fragwürdigen Vorzeichen (vgl. hierzu die Kapitel »Wissenschaftlich Zweifelhaftes« und »Studien« auf dieser Homepage) für die Zulassung und Verbreitung der Grundschrift ein. Da der Vorläuferorganisation des Grundschulverbandes die Planung einer Ausgangsschrift im Zusammenhang mit der Vereinfachten Ausgangschrift bereits gründlich misslungen ist, muss mit berechtigter Sorge die Frage erhoben werden, inwieweit der Grundschulverband e.V. das Potential besitzt, ein derartiges Vorhaben verantwortungsvoll, weitsichtig und unter der Abwägung von Nebenfolgen zu betreiben. Vergleichen Sie hierzu auch die ähnlich gelagerte Kritik durch Renate Tost (Dilettantisches Herumbasteln an der Schrift 2012), Krolak (2013: 2) oder Schmoll (2015).

Angesichts der Zulassung der Grundschrift als Ausgangsschrift in Hamburg besteht unmittelbar die Gefahr, dass es – wie bereits im Fall der Vereinfachten Ausgangsschrift geschehen – erneut zu einer breiteren Einführung einer wissenschaftlich unzureichend konzeptionalisierten und empirisch so gut wie nicht abgesicherten Schriftvariante kommt. Entsprechende bildungspolitische Kurzsichtigkeiten deuten sich z.B. auch in Baden-Württemberg an, wenn sich in einer Stellungnahme der baden-württembergischen Kultusministerin Warmenski-Leitheußer (2011) auf den Antrag des Landtagsabgeordneten Wacker ein undifferenziert-oberflächliches „Nacherzählen” von Argumenten zur Grundschrift findet.

Literatur:

© 2015 Götz Taubert, D-87700 Memmingen. Jede Art der Vervielfältigung, der Wiedergabe in Medien oder öffentliche Lesungen, auszugsweise oder im Ganzen nur mit Genehmigung des Autors. Alle Rechte vorbehalten!